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Gesetze

Das Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt war nach Berlin das zweite Bundesland, das bereits im Jahr 2001 ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet hatte. Dessen Anliegen ist es, das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung in Landesrecht zu überführen. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für das Amt des Beauftragten, sowie für die ehrenamtlichen Vertretungsgremien Runder Tisch für behinderte Menschen und Landesbehindertenbeirat.

Weil beispielsweise Regelungen zur Barrierefreiheit fehlten, wurde vom Landesbehindertenbeirat eine Überarbeitung gefordert und ein erster Entwurf erarbeitet. Das Sozialministerium hat den Vorschlag übernommen und in Gesetzesform gebracht. Die Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wurden aufgegriffen. Das geänderte Gesetz trat Ende 2010 in Kraft. 

Derzeit fordert der Landesbehindertenbeirat mit großem Nachdruck eine umgehende Überarbeitung des Gesetzes, um so bisherige Mängel zu beseitigen und zwingend notwendige Strukturanpassungen (bedingt durch Rückgang ehrenamtlichen Engagements und demografischer Entwicklung) vorzunehmen.

weiterführende Links:

Behindertengleichstellungsgesetz

Verordnung zum Gesetz

Gesetzentwurf des Landesbehindertenbeirats

Konvention und abschließende Bemerkungen

 

sonstige Gesetze und Rechtsverordnungen

Broschüre zur Kommunalwahl - Download